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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14   

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https://dejure.org/2016,26066
OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14 (https://dejure.org/2016,26066)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2016 - 3 L 520/14 (https://dejure.org/2016,26066)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 3 L 520/14 (https://dejure.org/2016,26066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    (Kein) Anspruch auf Nachdiplomierung zum Dipl.-Ing. (FH) aus EinigVtr Art 37 Abs 1 S 2 EV für Inhaber solcher Abschlüsse an Fach- und Ingenieurschulen, die nach dem 31.12.1990 erworben und nicht durch ein Zusatzstudium ergänzt wurden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichwertigkeit; Abschluss; Fach- und Ingenieurschule; Nachdiplomierung; Stichtag; Gleichwertigkeit : Abschluss : Fach- und Ingenieurschule

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; EV Art. 37 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen für die Berechtigung zur Führung des akademischen Grades "Diplom-Ingenieur (FH)"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Berechtigung zur Führung des akademischen Grades "Diplom-Ingenieur (FH)"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    Denn der Kläger erfüllt die verfassungsrechtlich unbedenklichen, vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 10.12.1997 - 6 C 10.97 -, juris Rn. 51 zur insofern vergleichbaren Regelung in Brandenburg) als "im Grundsatz zutreffende Interpretation des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV" angesehenen Voraussetzungen für eine Nachdiplomierung nicht.

    Aus dem Kontext, der das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1997 (6 C 10.97) zitiert, wird jedoch hinreichend deutlich, dass nicht isoliert die Stichtagsregelung, sondern das gesamte Regelungswerk des Runderlasses gemeint ist.

    Diese Regelungen der Verwaltungsvorschrift stellen eine im Grundsatz zutreffende Interpretation des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV dar, auf deren Grundlage zu prüfen ist, ob ein Anspruch auf Nachdiplomierung besteht" (BVerwG, Urt. v. 10.12.1997 - 6 C 10.97 -, BVerwGE 106, 24-43, Rn. 51; Unterstreichung durch den Senat).

    Auch wenn der Kläger zu Recht darauf hinweist, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 21. Oktober 1999 (6 B 68.99) keine Aussage zu einer Stichtagsregelung trifft, und in dem Urteil vom 10. Dezember 1997 (6 C 10.97) die Stichtagsregelung letztlich nicht entscheidungserheblich war, hat das Bundesverwaltungsgericht in der letztgenannten Entscheidung doch wie oben bereits zitiert ausgeführt, dass "diese Regelungen der Verwaltungsvorschrift [...] eine im Grundsatz zutreffende Interpretation des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV dar[stellen], auf deren Grundlage zu prüfen ist, ob ein Anspruch auf Nachdiplomierung besteht" (BVerwG a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2014 - 3 L 79/13

    Weiterhin keine Nachdiplomierung von nach dem 31.12.1990 erworbenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    Dem Kläger mag zwar einzuräumen sein, dass die vom Verwaltungsgericht verwendete Formulierung aus dem Urteil des beschließenden Senats vom 19. März 2014 (3 L 79/13 - juris Rn. 40), die Stichtagsregelung stelle eine "mit höherrangigem Recht vereinbare Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "gleichwertig" dar, missverständlich sein könnte.

    Dem hat der beschließende Senat sich mit dem Urteil vom 19. März 2014 (3 L 79/13) angeschlossen.

    Der Senat hat sich bereits in dem Urteil vom 19. März 2014 (3 L 79/13) damit auseinandergesetzt, dass der hochschulpolitische Hintergrund der Nachdiplomierungen in den westdeutschen Bundesländern eine Heranziehung dieser Regelungen zur Interpretation des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV ausschließt.

    Denn der Kläger setzt sich nicht damit auseinander, dass weder der beschließende Senat in dem Urteil vom 19. März 2014 (3 L 79/13) noch zuvor das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Januar 2011 (2 A 278/09) eine Zulassung der Revision wegen Divergenz ausgesprochen haben.

  • OVG Sachsen, 11.01.2011 - 2 A 278/09

    Nachdiplomierung bei Besitz eines den Abschlüssen von Vorläufereinrichtungen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    Soweit der Kläger eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache daraus ableiten will, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden hat (Urt. v. 11.01.2011 - 2 A 278/09 - juris), dass die Bekanntmachung des sächsischen Staatsministeriums vom 30. Januar 1991 - soweit sie einen Stichtag festlegt - unwirksam sei, legt der Kläger nicht dar, inwiefern diese zu sächsischem Landesrecht ergangene Entscheidung die grundsätzliche Bedeutung einer aus dem Einigungsvertrag zu beantwortenden Rechtsfrage belegen soll.

    Denn der Kläger setzt sich nicht damit auseinander, dass weder der beschließende Senat in dem Urteil vom 19. März 2014 (3 L 79/13) noch zuvor das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Januar 2011 (2 A 278/09) eine Zulassung der Revision wegen Divergenz ausgesprochen haben.

  • BVerwG, 21.10.1999 - 6 B 68.99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    Soweit der Kläger für seine Argumentation das "Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.09.1999" heranziehen will, geht der Senat davon aus, dass er den Beschluss vom 21. Oktober 1999 (6 B 68.99) meint.

    Auch wenn der Kläger zu Recht darauf hinweist, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 21. Oktober 1999 (6 B 68.99) keine Aussage zu einer Stichtagsregelung trifft, und in dem Urteil vom 10. Dezember 1997 (6 C 10.97) die Stichtagsregelung letztlich nicht entscheidungserheblich war, hat das Bundesverwaltungsgericht in der letztgenannten Entscheidung doch wie oben bereits zitiert ausgeführt, dass "diese Regelungen der Verwaltungsvorschrift [...] eine im Grundsatz zutreffende Interpretation des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV dar[stellen], auf deren Grundlage zu prüfen ist, ob ein Anspruch auf Nachdiplomierung besteht" (BVerwG a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 28.04.2014 - 1 L 75/13 -, juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2001 - 5 L 556/00

    Abweichung; Beamter; Divergenz; Grundsatzfrage; Grundsatzrüge; grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    Besondere tatsächlichen oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache bestehen nur dann, wenn diese wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in rechtlicher Hinsicht größere, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.1997 - 7 M 4301/97 - und Beschl. v. 10.04.2001 - 5 L 556/00 -, beide: juris; std.
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97

    Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    Besondere tatsächlichen oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache bestehen nur dann, wenn diese wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in rechtlicher Hinsicht größere, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.1997 - 7 M 4301/97 - und Beschl. v. 10.04.2001 - 5 L 556/00 -, beide: juris; std.
  • BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 44.13

    Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums bei der richterlichen Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O.; vgl. auch: BVerwG, Beschl. v. 29.04.2015 - 10 B 65.14 -, juris und v. 17.04.2014 - 8 B 44.13 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    Rspr. d. Senats, vgl. u. a. Beschl. v. 10.03.1998 - B 3 S 102/98 - und Beschl. v. 22.04.2004 - 3 L 228/02 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 06.06.2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 65.14

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O.; vgl. auch: BVerwG, Beschl. v. 29.04.2015 - 10 B 65.14 -, juris und v. 17.04.2014 - 8 B 44.13 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02

    Härtefallregelung für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt - keine

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

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